BEG-Förderung ab 21.07.2026 – Das Wichtigste im Überblick
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Mit unserer maßgeschneiderten Energieberatung entwickeln wir gemeinsam kostengünstige Strategien, um Ihren Energieverbrauch zu optimieren und gleichzeitig Ihren Wohnkomfort zu steigern.
Magdalena Jankowski
Dipl.-Ing. Innenarchitektur (FH)
Energie Effizienz Expertin
BEG-Förderung ab 21.07.2026 – Das Wichtigste im Überblick
Allgemein
Die BEG-Förderung bleibt bestehen.
Zuständigkeiten bleiben unverändert:
KfW: Heizungsförderung sowie Wohn- und Nichtwohngebäude (systemische Sanierung)
BAFA: Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle)
Der Ergänzungskredit bleibt erhalten.
Ziel der Reform ist eine sozial gerechtere, effizientere und stärker fokussierte Förderung
Heizungsförderung (KfW Programm 458)
- Förderfähige Kosten werden schrittweise reduziert
- Ab 21.07.2026: maximal 28.000 € förderfähige Investitionskosten (statt bisher 30.000 €).
- Anschließend Reduzierung alle sechs Monate um 750 €.
- Ende 2030 liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 22.000 €.
Grundförderung
- Die Grundförderung von 30 % bleibt bestehen.
Klimageschwindigkeitsbonus
- Start ab 21.07.2026 mit 16 %.
- Ab 01.02.2027 Reduzierung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
- Der Bonus entfällt ab Mitte 2028 vollständig.
- Einkommensbonus wird neu gestaffelt
- bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen: 40 %
- 30.001–40.000 €: 30 %
- 40.001–50.000 €: 10 %
Neuer Familienzuschlag
- Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 € vom maßgeblichen Einkommen abgezogen. Dadurch können mehr Familien vom höheren Einkommensbonus profitieren.
Neuer Europa-Bonus:
Bis zu 15 % Bonus für Heizungen mit Wertschöpfung innerhalb der EU bzw. assoziierten Märkte ("Made with Europe").
Weitere Änderungen
- Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt (+5) und der Emissionsminderungszuschlag werden abgeschafft
- Der Wechsel von Fernwärme auf eine andere Heiztechnologie wird künftig nicht mehr gefördert.
Einzelmaßnahmen (BAFA)
- Neuer Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)
- Gilt künftig auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
- Zielgruppe sind besonders energetisch schlechte Gebäude.
iSFP-Bonus wird angepasst
- Der 5-%-iSFP-Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt.
- Der Bonus gilt nur für den Betrag, der über dieser Schwelle liegt.
- Ziel ist die stärkere Förderung umfangreicher Sanierungen.
Mehrfamilienhäuser
Einführung einer Staffelung der maximal förderfähigen Kosten:
- Wohneinheit: 30.000 €
- 2.–6. Wohneinheiten: 15.000 € je Einheit
- ab der 7. Wohneinheit: 8.000 € je Einheit
Wohn- und Nichtwohngebäude (WG/NWG)
- Erweiterung des Bonus für serielles Sanieren.
- Kombination mit dem WPB-Bonus möglich.
- Die EE-Klasse wird künftig Standard, der bisherige EE-Bonus entfällt.
- Tilgungszuschüsse werden um 10 % reduziert.
Übergangsregelung
Umstellungsphase
09.07.2026 bis 20.07.2026
Während dieses Zeitraums:
- keine neuen (g)BzA bei der KfW,
- keine neuen TPB beim BAFA,
- keine Änderungen bestehender Anträge.
Vertrauensschutz
- Wer vor dem 09.07.2026 bereits eine gültige:
- BzA oder TPB erhalten hat, kann den Antrag noch bis 20.07.2026 nach den bisherigen Förderbedingungen stellen.
Bereits gestellte Anträge
- Bereits bewilligte Förderungen bleiben unverändert.
- Bereits eingereichte, aber noch nicht bewilligte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft.
- Die Erstellung der BnD/TPN ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Wichtig für Eigentümer
Wer eine Heizungsförderung oder größere Sanierungsmaßnahmen plant, sollte die neuen Förderbedingungen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen.
Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien profitieren künftig stärker von der Förderung.
Gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Investitionskosten und einige bisherige Boni werden reduziert oder entfallen.
Die neue Heizungsförderung auf einen Blick
Fördersatz
Förderhöchstbetrag
Grundförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
AB 21.07.2026
- 28.000 € für die 1. Wohneinheit
- 15.000 € für die 2.–6. Wohneinheit
- 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
30%
16%
- 40 % bei Jahreseinkommen bis 30.000 €
- 30 % bei Jahreseinkommen bis 40.000 €
- 10 % bei Jahreseinkommen bis 50.000 €
AB 2027
−750 € alle 6 Monate
- 27.250 € für die 1. Wohneinheit
- 15.000 € für die 2.–6. Wohneinheit
- 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
30%
Ab 2027: 15 % für Nicht-EU-Wärmepumpen
−4 % alle 6 Monate
12 %
Bleibt gleich
Unsere Empfehlung
Da die förderfähigen Höchstbeträge künftig regelmäßig sinken, lohnt es sich, geplante Vorhaben nicht aufzuschieben.
Alle Angaben unter Vorbehalt
Energieberater für
Wohn,- und für Nichtwohngebäude
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Unsere Leistungen

Gebäudesanierung
Initialberatung
- Analyse des Ist-Zustandes anhand Computermodellen
- Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen
- Kostenschätzung & Fördermittel
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Maßnahmenfahrplan nach Vorgabe des BAFA
- Aufeinander abgestimmtes Sanierungskonzept
- Förderzuschuß *
- Sonderbonus bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP**
- Unsere Zusatzleistung: Wärmepumpencheck inklusive

Fördermittel
Für Eigentümer
Beratung zu den möglichen Fördermitteln und Begleitung der fachgerechten Umsetzung:
- Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (BEG-WG, BEG-KFN)
- Sanierung und Neubau
Für Handwerker
Sie sind Handwerker und Ihre Kunden fragen nach Fördermitteln? Das Thema übernehmen wir gerne für Sie- schauen Sie sich unsere Lösung an!

Einzelleistungen
Energetische Konzepterstellung und Berechnung
- Optimierung der Gebäudedämmung
- Lüftungskonzept
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Erfüllung Erneuerbare-Energien Gesetz
- Heizlastberechnung
- Hydraulischer Abgleich
- Konzept für PV-Anlage
*Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern; maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
**Programm das BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle, nur Wohngebäude
Unsere Partner
Beraternummer EB643353









